|
Meine Hochzeit, unser Forum Alles rund um die Hochzeit, Brautkleider, ...
|
Alle Beiträge |
Autor |
Nachricht |
Gast
|
Verfasst am: 28.12.2009 12:51 Titel: Ehevertrag? |
|
|
Hallo,ich bin Pia
Ich habe eine frage wegen einem Ehevertrag den man abschließen kann.
Wisst ihr vielleicht ob man in dem Vertrag auch regeln kann was mit den Güter geschieht wenn ein Ehepartner eine Affäre hat?
Es geht dabei nicht um mich direkt, aber es würde mich interessieren, da ich vor kurzem etwas gelesen hab über Gerichte die da die ein oder andere Klausel als Sittenwidrig eingestuft haben. zum Beispiel . Unterhaltsansprüche der Kinder
würde mich freuen wenn jemand mich da ein wenig aufklären könnte..
Lg Pia |
|
Nach oben |
|
|
SuseMaus
Anmeldungsdatum: 10.02.2012 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 11.10.2012 13:09 Titel: Re: Ehevertrag? |
|
|
Hallo Pia,
was genaue Klauseln angeht, da hilft Dir ein Anwalt und eine Rechtsberatung besser weiter - kostet in einer Erstberatung auch nicht so besonders viel, meist so um die 100 Euro.
Generell ist Sittenwidrigkeit immer dann wahrscheinlich, wenn Vereinbarungen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoßen. Sollten bestimmte Formulierungen und Vereinbarungen also generell ZU nachteilig für eine Partei ausfallen, z. B. Unterhaltsansprüche, die nicht tragbar oder bezahlbar wären, wäre das sittenwidrig.
Im Ehevertrag wird grundsätzlich der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt geregelt - und hier müssen die Vereinbarungen eben den "herrschenden" Sitten entsprechen, sprich: nicht zuuu einseitig und unfair. Beispiel: Ansprüche werden im Ehevertrag vollkommen überzogen geregelt ODER komplett ausgeschlossen.
Das ist vor allem seit 2008 wichtig, da der Unterhalt halt kaum noch lebenslang, sondern nur noch über eine gewisse Zeit bezahlt wird.
Um jetzt auf die Affäre zu kommen: Seit 30 Jahren gibt es das Zerrüttungsprinzip, das "Schuldprinzip" wurde mehr oder weniger abgeschafft. Trotzdem wird das berücksichtig, aber mehr wenn es im Nachhinein über die Verhandlung des Unterhalts geht. So amerikanische Szenarien wie "1 Affäre = 3 Millionen Dollar" gibt es meines Wissen nicht, sondern das wird hierzulande über die Unterhaltsansprüche geregelt. |
|
Nach oben |
|
|
Marzoirmed
Anmeldungsdatum: 24.01.2018 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 25.01.2018 00:04 Titel: Re: Ehevertrag? |
|
|
Hi Zusammen,
ich würde dir dann auch einen Anwalt empfehlen, wenn du das rechtlich korrekt formulieren möchtest. Aber wieso Heiraten, wenn einen solche Gedanken beschäftigen. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
Du kannst Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
|
|
|