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Ehevertrag problematisch, wenn Mieter stirbt?



 
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keksi



Anmeldungsdatum: 18.12.2018
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 14.01.2022 15:56    Titel: Ehevertrag problematisch, wenn Mieter stirbt? Antworten mit Zitat

Grüß Gott! Ich habe jetzt schon seit Jahren einige Wohnungen in dem gleichen Gebäude, in dem ich auch wohne.
Das hat sich damals einfach angeboten und ich dachte mir, so habe ich weniger Arbeit mit dem Vermieten und all das.

Das lief auch ganz gut, doch jetzt ist mir ein Vermieter verstorben und ich weiß nicht so ganz, wie das alles weitergeht.
Seine Frau ist nun auch zu mir gekommen und hat gesagt, sie übernimmt den Mietvertrag, immerhin hatten sie ja auch einen Ehevertrag.

Ich weiß nicht ganz, was das mit einem Ehevertrag zu tun hat und bin einfach nur verwirrt. Wie läuft das denn alles normalerweise ab?
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thekloser



Anmeldungsdatum: 18.12.2018
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 14.01.2022 16:16    Titel: Re: Ehevertrag problematisch, wenn Mieter stirbt? Antworten mit Zitat

Puh, das ist natürlich anstrengend. Tut mir auch sehr leid für die beiden.
Du hast aber ganz recht, ein Ehevertrag hat selbstverständlich mit dir als Vermieter nichts zu tun.

Allerdings heißt das auch nicht, dass die Wohnung dadurch plötzlich wieder frei wird. Es ist nämlich tatsächlich so, dass berechtigte Leute den Mietvertrag sogar automatisch übernehmen, wenn der Hauptmieter verstirbt.

Nach dem Tod haben die anderen dann 14 Tage lang Zeit, um das Mietverhältnis zu beenden. Wenn die Frau des Mieters nun einfach gar nichts tut, dann wird sie in den Vertrag sowieso automatisch eintreten.
Du als Vermieter musst also in diesem Fall nichts machen.

Das heißt aber nicht, dass du immer aus dem Schneider bist. Bei anderen Konstellationen hätten tatsächlich auch andere Sachen auf dich zukommen können.
Darüber kannst du dich gerne hier auf dieser Seite informieren: http://raeumungen.at/tod-des-mieters-was-erben-vermieter-wissen-sollten/
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